Philippika liegt es vor – und veröffentlicht es hiermit:
Das Original der Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsbürger
Aus meiner Sicht ist der Inhalt wirklich sensationell – auch wenn er sich in sprödem Behördendeutsch gibt.
Auch wenn ProAsyl darauf hinweist, dass eine „Verfahrensregelung“ wohl mehr den Charakter einer Leitlinie als einer bindenden Anordnung hat, ist die Sprache des Dokuments verbindlich und klar.
Selbst für Syrer mit negativ abgeschlossenen Dublinverfahren und vollziehbarem Abschiebebescheid heißt es:
Abbruch des Dublinverfahrens, Dublinbescheid aufheben, Überstellungsfrist auslaufen lassen. Danach Entscheidung im nationalen Verfahren.
Deutschland macht damit das einzig Richtige: Griechenland und Italien und die Dublin-Staaten des Balkan nicht mit den syrischen Flüchtlingen allein lassen, sondern ganz im Gegenteil: Statt zäher Kontingent-Verhandlungen angesichts der akuten Not einfach dieses Verfahren ganz auszusetzen, auch anhängige Verfahren abzubrechen, abgeschlossene Verfahren zu stornieren.
Nun sind definitiv auch die anderen europäischen Länder am Zug, solidarisch, menschenfreundlich und unbürokratisch zu handeln.
Heidelbaer
Hat dies auf Ubeudgen’s Blog rebloggt und kommentierte:
Bitte weiterleiten (und übersetzen!!!) …
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