Jan Boehmermann hat sich womöglich der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes schuldig gemacht (§103 StGB). Deshalb ermittelt der Staatsanwalt und das politische Berlin laviert zwischen diplomatischem Eklat, juristischem Neuland und innenpolitischem Offenbarungseid. Man kann es sich nicht leisten Erdogan zu verprellen, andererseits wirkt es bei allen Beteuerungen von Meinungs- und Pressefreiheit wie eine Farce einen bekannten Satiriker womöglich hinter Gitter zu stecken. Es ist ja zu befürchten, dass der Beschuldigte gar nicht auf Freispruch plädiert, wenn es zum Prozess kommt, sondern seinem Werk die Krone aufsetzt, indem er sich verurteilen lässt. Und eine Geldstrafe scheidet bei der überwältigenden Solidarität, die er für seine Schmähverse genießt, eigentlich von vorneherein aus, weil er sie gleich welcher Höhe ohnehin nicht selbst bezahlen müsste. Aber Haft? Auf Bewährung? Und wenn er im Gerichtssaal gleich wieder rezitiert? Niemand, wirklich niemand weiß momentan, wie man da je wieder heil herauskommt.
Und das ist gut so. Denn damit wird deutlich, dass die einzige Lösung nur sein kann, den Paragraphen 103 gleich ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Denn eine „Majestätsbeleidigung“ hat sich überlebt, auch wenn sie ausländische Würdenträger betrifft. Sie sollen Schutz als Privatleute genießen, wie alle Bürger auch, aber als politische Amtsträger dem ätzenden Spott der Satire gewachsen sein. Das ist in liberalen, demokratischen Gesellschaften eine Selbstverständlichkeit, mit der alle gekrönten, gewählten oder selbsternannten Staatsoberhäupter leben (lernen) können. Oder wollen wir für jeden, der „Путин – хуйло“ zitiert, die Staatsanwaltschaft bemühen? So etwas wirkt heute doch einfach nur albern.
Warum eigentlich? Es ist eine Frage der Ehre, um die es geht, und die heute als Relikt einer Ära des Feudalismus, Militarismus und Machotums erscheint. Ehre ist ein extrem fragiles gesellschaftliches Konstrukt, das schon mit einem Wort, einer Geste, einer Grimasse („Er hat mich fixiert“ – Heinrich Mann, der Untertan) in akute Einsturzgefahr gebracht werden kann. Ehre muss deshalb geradezu penibel geschützt und mit notfalls blutigem Ernst verteidigt werden. Für Ehre wird gestorben – vorzugsweise auf dem Feld der Ehre, oder im Duell, für Ehre wird getötet – der Ehrenmord ist keineswegs eine rein anatolische Erfindung. All das ist uns nicht nur fremd, sondern suspekt wenn nicht sogar widerwärtig. Kriminell soll uns doch nicht sein, wer Ehre kränkt, sondern wer aus gekränkter Ehre Gewalt ausübt. Und gerade das soll nun der Staat für die Putins, Kims und Erdogans der Welt übernehmen? Das ist doch Irrsinn!
Natürlich hat der Staat das Recht, mit Gewalt etwas zu verhindern, was womöglich noch viel mehr Gewalt zur Folge hat. Deshalb darf nicht automatisch gleich jede Beleidigung straffrei gestellt werden. Aber der besondere Ehrenschutz für Staatsoberhäupter scheint aus der Zeit zu sein. Wie übrigens auch der Blasphemieparagraph oder das Tanzverbot. Die Christen im Lande sind mittlerweile erwachsen genug, dass sie auf Kränkungen nicht gleich mit Gewalt reagieren, also fordern sie auch nicht, mit (staatlicher) Gewalt davor geschützt zu werden. Die Ehre Gottes kann nicht mit Spottversen oder Karikaturen zum Einsturz gebracht werden.
Das hat einen Grund: Als überlegen zu den menschlich-sozialen Konstrukten von Ehre hat sich das Konzept der Würde erwiesen. Mir ist das im christlich-islamischen Dialog aufgefallen, dass das oft verwechselt wurde. Würde ist aber, wie uns das Grundgesetz belehrt, „unverletzlich“ – also das krasse Gegenteil von der so hochzerbrechlichen Ehre. Sie kommt (theologisch gesprochen) von Gott, ist unverfügbar und unkaputtbar jedem Menschen gegeben. Sie ist erhaben über Widrigkeiten des Alltags und den Spott der Artgenossen. Man kann sie nicht einmal durch würdeloses Verhalten verwirken. Was bei ehrlosem Verhalten ganz anders aussieht. Erdogans Ehre kann schon durch das Verhalten seiner Tochter in Gefahr geraten.
Dennoch hat der Staat den Auftrag, die Würde zu schützen. Damit ist aber gerade nicht Ehre gemeint. Sondern kompromisslos Menschen Menschen sein zu lassen. Jeder Form der Entmenschlichung mit aller staatlichen Gewalt entgegenzutreten. Aber auch allem Übermenschentum zu widerstehen. Nur als Menschen sind wir alle gleich und frei, nur mit dieser einzigartigen Würde ist nicht zu spaßen. Und gerade deshalb muss Spott und Hohn über Monarchen und Präsidenten erlaubt sein.
Heidelbaer
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