Asylrecht

Ich bin ein glühender Verfechter von Artikel 16a GG: (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Er ist ein Zeichen von Humantiät, ein Reflex der universellen Geltung der Menschenrechte über die Grenzen der Nationalstaaten hinaus. Er ist Ausdruck unseres nationalen Gewissens, das durch die historisch einmalige Schuld geschärft ist, Millionen friedlicher Mitbürger aus politischen Gründen wie Ungeziefer industriell vernichtet zu haben.

Von diesen Millionen hätten vielleicht  zigtausende gerettet werden können, hätte es bei unseren Nachbarn so etwas wie ein Asylrecht gegeben. Aber viele Menschen konnten dem Holocaust nicht entkommen, nicht etwa, weil Deutschland sie nicht rausgelassen hätte, sondern weil kein anderes Land sie reingelassen hat. Im Bewusstsein, dass das in keiner Weise die deutsche Schuld mindert, schrieben die Väter und Mütter des Grundgesetzes diesen Satz in unsere staatliche DNA: Wir sind ein Asylland.

Damit nahm schon damals die kleine und verhältnismäßig dicht besiedelte Bundesrepublik Deutschland den Mund ziemlich voll. Wir als Asylland? Etwa für die ganze Welt? Denn das muss man ja festhalten, dass politische Freiheit, Demokratie und Menschenrechte ja global gesehen in der Minderheit sind. Formal hätte also mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung theoretisch die Chance auf Asyl in Deutschland.

Dass es dazu nicht kommt, liegt daran, dass es de facto doch einige Hindernisse gibt. Nicht jeder, der in autoritären Staaten lebt, wird ja automatisch verfolgt, viele arrangieren sich mit ihrer Unfreiheit. Viele wollen gar nicht weg. Andere können gar nicht weg, weil ihnen die Mittel fehlen, oder weil (so war es im Kalten Krieg) die andere Seite Zäune und Mauern baut, die einen Massenexodus verhindern.

Seit den 90er Jahren sind diese Zäune und Mauern allerdings gefallen. Gleichzeitig nimmt die globale Mobilität zu, und mit steigendem Wohlstand der Weltbevölkerung auch die Chance vieler, sie zu nutzen. So kommt es zu Problemen. Das Asylrecht als individuelles, einklagbares Grundrecht ist nur in begrenzten Zahlen sinnvoll zu handhaben. Wo diese Grenzen liegen, darf kontrovers diskutiert werden – aber dass es diese Grenzen gibt, liegt in der Natur der Sache.

Mit mehreren Grundgesetzänderungen hat man versucht, die juristische Entgrenzung einzuhegen, und ganze Personengruppen herauszudefinieren. Stichwort sichere Drittstaaten und Dublin-Verfahren. Damit versuchte man zwei Dinge sicherzustellen: Dass die Seele des Grundrechts erhalten bleibt und andererseits die schieren Zahlen in einer handhabbaren Größe bleiben.

Mit der Flüchtlingskrise 2015 und dem de facto Zusammenbruch des ohnehin wackeligen Dublin-Verfahrens haben sich diese Regelungen als untauglich erwiesen, diesem Anspruch gerecht zu werden. Deutschland und Europa brauchen beide eine besser funktionierende Regelung der Migration, und das dringend.

Mit dem Schengen-Abkommen ist es erkennbar widersinnig, nun einen nationalen Alleingang im Asyl- und Einwanderungsrecht anzutreten. Zuständigkeiten müssen geklärt, Verfahren harmonisiert, Kriterien vereinheitlicht werden. Sonst kommt auch für die Betroffenen ein an kafkaeskes Gewirr von Behörden, Regelungen und Zuständigkeiten, bei denen das Ergebnis als Willkür oder purer Zufall wahrgenommen wird.

Abgesehen  davon, dass man dadurch Asylbetrug, Schleuserkriminalität, Winkeladvokatentum und sog. „Asyltourismus“ (also das Beantragen von Asyl nacheinander oder gleichzeitig oder wiederholt in verschiedenen Ländern der EU) fördert, ja förmlich erzwingt. Wir schaden uns mit einem dermaßen chaotischen und intransparenten System doch selbst.

Oft gelingt es erst mit illegalen Methoden wie Kirchenasyl Ruhe und Ordnung in das Verfahren zu bringen. Mit der rechtswidrigen Unterbringung von im Dublin-System heillos verhedderten Asylbewerbern und der Erzwingung eines geregelten Verfahrens in Deutschland kommen viele Menschen überhaupt erst zu ihrem Recht, die ganz überwiegende Zahl ehemaliger Kirchenasylanten wurden später anerkannt.

Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass eine europäische Lösung der Migrationskrise und des Asylrechts, der notwendigen Einwanderung und der inneren Freizügigkeit angestrebt wird. Dazu müssen nationale Heilige Kühe auch Gegenstand der Verhandlungen sein. Und damit auch unser individuell einklagbares Grundrecht auf Asyl. Wenn allein daran eine vernünftige, funktionierende und humane Regelung auf europäischer Ebene scheitern würde, muss es zur Debatte stehen.

Weil sein Sinn und seine Seele, verfolgten Menschen Schutz zu bieten besser zur Geltung kommen kann, wenn wir uns das als Kontinent zur Aufgabe machen, statt als nationalen Sonderweg zu zelebrieren (ohne die Chance, ein so großes Versprechen ernsthaft einlösen zu können, wenn die Zahlen in die Millionen gehen).

Aber – und da müssten die Vertreter einer Grundgesetzänderung jetzt liefern: Noch ist so ein Vertrag nicht absehbar. Die Stimmung in Europa ist ja so schlimm gegen jede Form von Migration und Asyl eingestellt, dass nicht mal über den vergleichsweise harmlosen UN-Migrationspakt Einvernehmen herrscht. (Österreich, Ungarn und andere wollen nicht beitreten).

Es wäre dem Sinn und Anliegen des grundgesetzlichen Asylrechts auch kaum entsprochen, wenn Europa zur x-fach eingezäunten Festung mutiert und man sich im Asyl- und Einwanderungsrecht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt, der Verfolgte schutzlos vor der Tür lässt und sogar nötige und gewollte Migration verhindert.

Deutschland muss bereit sein, über das eigene Asylrecht zu reden – aber nur, wenn andere auch an ihre heiligen Kühe rangehen, und den Willen erkennen lassen, nationale Präferenzen dem gemeinsamen Ziel unterzuordnen: Einem Europa der Freizügigkeit, der Humanität und der Sicherheit in klaren Grenzen und Regeln.

Heidelbaer

 


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s